Eltern-ABC
Das Eltern-ABC beantwortet wichtige Fragen zum Zusammenwirken von Eltern und Schule – denn eine gelungene Partnerschaft von Schule und Elternhaus trägt nicht nur zu einem guten Schulklima bei, sondern wirkt sich auch positiv auf Unterricht wie Erziehung aus. Das Eltern-ABC ist deshalb ein Baustein, um eine gute, kommunikative Atmosphäre an unserer Schule zu schaffen. Es ist ein wachsendes „Medium“, deshalb lohnt es sich, immer mal wieder reinzuschauen. Wir freuen uns auch über Anregungen zu weiteren Artikel: Schicken Sie Ihre Fragen einfach an online{at}st-stephan.de.
Wie lasse ich mein Kind vom Unterricht befreien?
Ihr Kind hat einen Arzttermin, der nicht auf einen Zeitpunkt außerhalb der Unterrichtszeit gelegt werden kann, oder es ist beispielsweise zu einem Wettbewerb eingeladen? Bei solch absehbaren oder vorher bekannten Versäumnissen beantragen Sie bitte frühzeitig eine Unterrichtsbefreiung. Dazu gehen Sie auf die Klassleitung zu und legen einen schriftlichen Nachweis vor. Dies können Sie über den a) „Klassleiter-Kontakt” im Elternportal versenden, b) als Eintrag im Kontaktheft auf den grünen „Mitteilungen”-Seiten oder c) als formloses elterliches Schreiben Ihrem Kind mitgeben. Die Befreiung wird von der Klassleitung durch einen sogenannten „Gelben Zettel” genehmigt und bereits vor dem Versäumnistag im Absenzenbereich des Elternportals digital eingetragen. In fraglichen Fällen und bei mehrtägigen Befreiungsanfragen wird die Klassleitung Ihre Anfrage dem Direktorat vorlegen. Die „Gelbe Zettel” sind rein interne Formulare und werden ausschließlich von der Klassleitung und vom Direktorat unterzeichnet. Vgl. Sie hierzu auch die Hinweise zu Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung im Downloadbereich.
Mein Kind wird während des Schultags krank – wie wird es befreit?
Ihr Kind wird während des Schultages krank und kann dem Unterricht nicht mehr folgen? Dann kann es um eine Entlassung aus dem Unterricht bitten. Dazu meldet es sich im Sekretariat. Es wird geklärt, woran es leidet, um unter Umständen eine Betreuung zu gewährleisten, falls Sie Ihr Kind nicht abholen können. Mit dem vom Sekretariat ausgefüllten Entlassungsformular – Roter Zettel – begibt sich Ihr Kind wieder in das Klassenzimmer. Dort unterschreibt die jeweilige Fachlehrer den Roten Zettel und bestätigt damit die Entlassung aus dem Unterricht. Zu Hause unterschreiben Sie als Erziehungsberechtigter das Formular, das Ihr Kind beim Wiedererscheinen zuverlässig im Sekretariat abgibt. Sollte Ihr Kind länger krank sein, melden Sie es bitte am Tag nach der Befreiung wie üblich krank. Die Entlassung aus dem Unterricht gilt nur für den Rest des entsprechenden Tages. Vgl. Sie hierzu auch die Hinweise zu Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung im Downloadbereich.
Welche Funktion hat der Elternbeirat?
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) legt die Bedeutung und die Aufgaben des Elternbeirats fest: Er ist ”die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler sowie der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler einer Schule”. Damit ist er die offizielle Interessenvertretung der Elternschaft – gegenüber der Schule und den Schulaufsichtsbehörden. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenstellung ist er weitgehend unabhängig und organisatorisch ein selbständiges Gremium. Zu den wichtigsten Aufgaben des Elternbeirats zählen:
- die Interessen der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu wahren,
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
- das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung verantwortlich sind, zu vertiefen,
- durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen.
Der Elternbeirat hat dabei das Recht auf Mitbestimmung. In folgenden Fällen kann der Schulleiter beispielsweise nur mit Zustimmung, d.h. im Einvernehmen, mit dem Elternbeirat entscheiden:
- bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag,
- bei der Entscheidung über die Durchführung von Schulfahrten wie Schullandheim-Aufenthalte, Schul-Skikurse, Studienfahrten, Abschlussfahrten, Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches,
- Festlegung von Unterrichtszeiten,
- Festlegung der Grundsätze zur Durchführung von Veranstaltungen,
- Entscheidung über Grundsätze der Durchführung von Veranstaltungen in der unterrichtsfreien Zeit.
Unser Elternbeirat bearbeitet im Rahmen seiner Aufgaben eine Vielzahl an Projekte und Themen. Er ist ein wichtiger und geschätzter Ansprechpartner für alle Mitglieder unserer Schulgemeinschaft. Dafür bietet er eine regelmäßige Sprechstunde an oder kann per E‑Mail und telefonisch kontaktiert werden. Zudem engagiert sich unser Elternbeirat in der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern.
Wie unterstützt das Elternportal den Kontakt zwischen Elternhaus und Schule?
Mit dem im Internet angelegten „Elternportal” bietet das Gymnasium bei St. Stephan für zentrale Kontaktformen zwischen Elternhaus und Schule eine Plattform. Erreichbar ist das „Elternportal” über die Adresse https://augysteph.eltern-portal.org. Nach der einfachen Registrierung, die durch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) erfolgt, können alle bereitgestellten Funktionen genutzt werden.
Die PIN erhalten Eltern von Fünftklässlerinnen und Fünftklässlern zum Schuljahresbeginn. Später benötigte PINs werden über das Sekretariat übermittelt.
Die Funktionen des „Elternportals” sind vielfältig.
Im Bereich „Service” (Farbe blau) stehen Stundenplan, Vertretungsplan und Terminplan (allgemeine Termine und Schulaufgabentermine) des Kindes und seiner Klasse zur Verfügung.
Der Bereich „Buchungen” (Farbe orange) bietet eine direkte Kontaktaufnahme mit allen Lehrkräften des Kindes zur Vereinbarung einer Sprechstunde und ermöglicht die Buchung von Sprechzeiten an den Elternsprechtagen.
Im Sektor „Aktuelles” (Farbe rot) sind neben dem Speisen- und Getränkeplan der Schulverpflegung alle Elternbriefe abgelegt. Ein neuer Elternbrief wird über die registrierte E‑Mail-Adresse (inclusive Link) angezeigt. Durch Anklicken des Briefes erfolgt die formlose Kenntnisnahme des schulischen Elternschreibens.
Der Bereich „Meldungen” (Farbe grün) bietet die Möglichkeit, online eine Krankheitsmeldung an die Schule zu übermitteln.
Der Bereich „Dokumente” (Farbe gelb) stellt Web-Links und eine ganze Reihe von Formularen zur Verfügung.
Wie kann ich unsere Schule unterstützen?
Eltern unterstützen unsere Schule in vielfältiger Weise: Sie engagieren sich im Elternbeirat, als Klassenelternsprecher oder bei den Müttern und Vätern der Gesunden Pause. Neben diesen institutionalisierten Formen des Engagements profitieren wir jedoch auch von den Eltern, die oft kurzfristig einspringen und beispielsweise für unsere Ensembles den Transport von Musikinstrumenten bei Auftritten übernehmen. Immer wieder engagieren sich Eltern auch mit ihrem fachlichen Know-how in unseren P‑Seminaren. Ohne diese vielfältige Unterstützung wäre das vielfältige Leben an unserem Gymnasium nicht möglich. Deshalb sind wir nicht nur dankbar, dass wir immer auf das wohlwollende Engagement unseres Elternbeirats zählen können und die Mütter und Väter der Gesunden Pause jeden Freitag für leckere Pausensnacks sorgen. Wir freuen uns auch über jedes zeitlich begrenzte Engagement von Eltern – im Rahmen von Projekten, bei Aktionen oder für den Unterricht. Ebenso sind uns der Rat und die Beratung von „Experten“ aus der Elternschaft willkommen – ohne Elternengagement wäre die Umsetzung unserer neuen Internetseite oder jüngst die Entwicklung eines Prototypen für ein Klassenzimmerregal nicht möglich gewesen. Viele Maßnahmen und Aktionen brauchen jedoch auch finanzielle Unterstützung. Wer unsere Schule mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies direkt über das Sekretariat, vermittelt über den Elternbeirat oder den Verein der Freunde und Förderer tun. Selbstverständlich besteht auch Möglichkeit der Zweckbindung von Spenden.
Wie finde ich Hilfsangebote bei Depressionen und Angststörungen?
Im Feld psychischer Erkrankungen, bei Depressionen und Angststörungen können Schülerinnen, Schüler und Eltern sich Hilfe suchen und psychische Erkrankungen präventiv vermeiden. Ein Programm des Kultusministeriums hilft dabei, bayernweit aufzuklären und Hilfsangebote rasch zur Verfügung zu stellen: Neben altersgerechter Aufklärung und schulpsychologischen Beratungsangeboten helfen die Schulen durch die Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Ansprechpartnern und Beratungsstellen in der Region der Schule. So stehen hier für Eltern, Schülerinnen und Schülern, die für bestimmte Anliegen Hilfe suchen, Kontaktadressen zur Verfügung.
Welche Funktion haben die Klassenelternsprecher?
An Gymnasien können Klassenelternsprecher für einzelne oder alle Jahrgangsstufen gewählt werden. Dies geschieht auf Antrag des Elternbeirats. Am Gymnasium bei St. Stephan ist es eine gute Tradition, vor allem in der Unterstufe Klassenelternsprecher zu wählen. Diese kümmern sich einerseits um ganz praktische Dinge wie die Verwaltung einer Telefonliste oder die Organisation von Elternstammtischen. Denn ein guter Kontakt unter den Eltern fördert auch die Klassengemeinschaft der Kinder. Gerade in den unteren Jahrgangsstufen findet häufig auch ein Austausch über Erziehungsfragen statt. Klassenelternsprecher sind jedoch auch ein wichtiges Bindeglied zwischen den Eltern einer Klasse und den unterrichtenden Lehrkräften. So können sie gebündelt Wünsche und Anregungen an die Klassleitung weitergeben und bei Konflikten vermitteln.
Unterstützt werden die Klassenelternsprecher an unserer Schule von einer Arbeitsgruppe im Elternbeirat. Als Ansprechpartnerin steht den Klassenelternsprecher das Elternbeiratsmitglied Oliver Roßkopf zur Verfügung. Er hilft gerne bei Fragen oder Problemen weiter und kann direkt über die E‑Mail-Adresse elternsprecher{at}st-stephan.de kontaktiert werden.
Warum soll ich zum Klassenelternabend gehen?
Zu Elternabenden werden Sie zu Beginn jedes Schuljahres eingeladen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Eltern nach dem Übertritt an die weiterführende Schule sehr interessieren, im Laufe der Jahre aber der Zuspruch für Elternabende merklich abnimmt. Das ist bedauerlich, weil die Elternabende Ihnen in dreierlei Hinsicht wichtige Informationen und Impulse geben können.
Der allgemeine Teil, mit dem Elterntreffen beginnend, wird von der Schulleitung bestritten. Hier erfahren Sie Neues über aktuelle Entwicklungen im Schulwesen und erhalten oft wertvolle Hinweise zu Themen, die im Laufe des Jahres bedeutsam werden, vom Schüleraustausch bis zu Fördermaßnahmen und Schullaufbahnfragen.
Im Anschluss tritt die Klassenelternschaft mit dem Klassleiter zusammen, der spezifische Fragen der Klasse behandelt. Hier spielen neben organisatorischen und planerischen Fragen oft auch pädagogische und praktische Aspekte eine wichtige Rolle.
Vor allem aber sollte man nicht unterschätzen, wie wertvoll die Begegnung mit anderen Eltern ist: Gedankenaustausch, stabile Kontakte und Vernetzung können viel Positives dazu beitragen, im „Dschungel“ von Berufs- und Familienalltag, Pubertätsereignissen und Schulgeschehen den Überblick und damit die Gelassenheit zu bewahren.
Wen spreche ich bei Problemen mit einer Lehrkraft an?
Auch bei Konflikten und Unstimmigkeiten sollte der Grundsatz einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und Partnerschaft aller am schulischen Leben beteiligten gelten. Hat Ihr Kind Probleme mit einer Lehrerin oder einem Lehrer, dann kontaktieren Sie bitte im ersten Schritt die betreffende Lehrkraft und bitten um eine persönliche Aussprache. Geben Sie sich und ihr die Möglichkeit, jeweils die eigene Sicht der Dinge darlegen zu können und so vielleicht ganz unkompliziert zu einer Lösung zu kommen. Dazu können Sie beispielsweise einen Sprechstundentermin vereinbaren oder in dringenden Fällen um einen telefonische Rückruf über das Sekretariat bitten. Falls sich die Meinungsverschiedenheiten im direkten Kontakt nicht lösen lassen, sollten Sie sich zunächst an den jeweiligen Verbindungslehrer wenden. Die Fachbetreuerin oder der Fachbetreuer wird Ihr Anliegen in die Hand nehmen und auch möglicherweise entscheiden, die Schulleitung hinzuzuziehen. Möchten Sie nicht gleich direkt an die Schule herantreten oder geht es aus Ihrer Sicht um ein generelles Problem an unserer Schule, dann ist es auch ein guter Weg, sich an den Elternbeirat zu wenden.
Welche Funktion hat das Kontaktheft?
Das Kontaktheft wird am Gymnasium bei St. Stephan für die Jahrgangsstufen fünf bis zehn als einheitlich gestaltetes Hausaufgabenheft verwendet. Daneben dient es als Fundquelle für viele Informationen, die eine erfolgreiche Bewältigung der anstehenden Arbeiten und Aufgaben unterstützen. Und es dient der Gestaltung der Erziehungspartnerschaft zwischen unserer Schule und den Eltern. Ab Seite 30 finden Sie den Bereich für Mitteilungen. Hier können Sie Nachrichten an die Lehrkräfte Ihrer Kinder eintragen. Ebenso trägt Ihr Kind dort Mitteilungen der Lehrkräfte über Schulaufgabentermine, den Schulaufgabenstoff, Elternbriefe etc. zu Ihrer Kenntnisnahme ein. Nutzen Sie das Kontaktheft aktiv – es ermöglicht eine einfache und schnelle Kommunikation.
Wie melde ich mein Kind krank?
Wenn Ihr Kind krank ist, nutzen Sie den Weg der digitalen Krankmeldung im Elternportal.
Die elektronische Krankmeldung sollte bis spätestens 7.30 Uhr am Morgen getätigt sein, damit die Nachricht rechtzeitig auch für die Lehrer der 1. Schulstunde abrufbar wird. Eine Krankmeldung per Telefon oder über Geschwisterkinder ist nur in äußerst seltenen Sonderfällen sinnvoll. Die Information der Schule kann ausdrücklich nicht per E‑Mail erfolgen. Sollte Ihr Kind mehrere Tage krank zu Hause bleiben müssen, ist ein entsprechender Hinweis im digitalen Krankmelde-Formular über die Krankheitsdauer sinnvoll. Spätestens am dritten Tag einer längeren Erkrankung sollte eine erneute Krankmeldung erfolgen.
Da die digitale Krankmeldung in einem passwortgeschützten Bereich erfolgt, sind Unterschriften auf Papiermeldungen nicht mehr nötig. Achten Sie aber deshalb bitte darauf, dass der passwortgeschützte Bereich wirklich nur für Sie allein zugänglich ist.
Welche Pflichten haben Eltern?
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) formuliert Ihre Pflichten als Eltern eindeutig: Zum einen müssen Sie Ihr Kind bei der Schule anmelden – also der Schulpflicht nachkommen –, zum anderen müssen Sie Ihr Kind bei der Erfüllung dieser Schulpflicht unterstützen. Konkret bedeutet dies, dass Eltern dafür sorgen müssen, dass minderjährige Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht teilnehmen und alle verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. Eltern sind auch dafür verantwortlich, dass ihre Kinder die schulischen Pflichten und die von der Schule gestellten Anforderungen gewissenhaft erfüllen. Dies meint nicht nur die Erledigung der Hausaufgaben, sondern beispielsweise auch die Nutzung von Gesprächsangeboten der Schule wie Klassenelternversammlungen oder Elternsprechtage. Verschiedene Studien haben wiederholt gezeigt, dass der Einfluss der Familie auf den Schulerfolg von Kindern doppelt so hoch ist wie der von Schule, Lehrkräften und Unterricht. Deshalb ist es wichtig, dass Eltern Interesse an dem Schulleben ihrer Kinder zeigen, sie zum Lernen ermutigen und ihre Selbstständigkeit fördern. Der Gesetzgeber fordert Eltern explizit auf, die Erziehungsarbeit der Schule in diesem Sinne zu unterstützen. Denn Elternhaus und Schule können ihre gemeinsame Erziehungsaufgabe nur in einer von gegenseitigem Vertrauen getragenen Zusammenarbeit und Partnerschaft erfolgreich erfüllen.
Wie kann ich mein Kind vom Sportunterricht befreien lassen?
Zu unterscheiden sind zwei Formen der Befreiung, nämlich die Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht und die Befreiung von der Anwesenheit im Sportunterricht.
- Ihr Kind kann eine Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht erhalten, wenn Sie ihm bei Halsweh, Ohrenschmerzen oder ähnlichen vorübergehenden Einschränkungen ein entsprechendes Schreiben für die Sportlehrkraft mitgeben. Diese Entschuldigung ist situativ und tagesaktuell und wird in aller Regel von der Sportlehrkraft berücksichtigt werden. Dennoch hat die Schule und damit die Lehrkraft Aufsichtspflicht, so dass Ihr Kind am Unterricht teilnimmt. Dies geschieht zwar nicht durch körperliche Belastung, sondern durch Hilfestellung, Unterstützung und Mitwirkung bei Aufbau und Durchführung von Sportaktivitäten.
- Eine Befreiung von der Anwesenheit im Sportunterricht wird nur dann sinnvoll, wenn Ihre Tochter oder Ihr Sohn über einen längeren Zeitraum absehbar an der Teilnahme bei Sportaktivitäten verhindert ist, also etwa bei ärztlich diagnostizierten Einschränkungen wie Knochenbrüchen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates. Diese Befreiung kann nur von der Schulleitung ausgesprochen werden. Daher stellen Sie einen erläuternden Antrag an die Schulleitung, der dann nach Rücksprache mit dem Sportfachlehrer beschieden wird.
Wie vereinbare ich einen Sprechstundentermin?
Jede Lehrkraft bietet eine feste, wöchentliche Sprechstunde an, die Sie jederzeit besuchen können. Freilich ist es sinnvoll, dies nach Voranmeldung zu tun. Somit gehen Sie sicher, dass sich nicht bereits mehrere Eltern angemeldet haben oder die betreffende Lehrkraft z.B. wegen eines Schullandaufenthaltes verhindert ist.
Über das „Elternportal” (siehe dort) haben Sie im Bereich „Buchungen” direkten Zugriff auf alle Sprechstundentermine der Fachlehrer Ihres Kindes. Hier können Sie auch sehen, ob bestimmte Tage und Zeiten schon belegt sind. Ihre Buchungsanfrage wird von der Lehrkraft innerhalb kurzer Zeit (maximal zwei Tage) beantwortet und bestätigt.
Über Ihren Terminwunsch können Sie die Lehrkraft auch auf traditionellem Weg mit einem Eintrag in das Kontaktheft Ihres Kindes informieren. Oder Sie melden sich telefonisch unter (0821) 324 18 500 über das Sekretariat an. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den regulären Sprechstundentermin wahrzunehmen, können Sie selbstverständlich über beide Wege um einen alternativen Termin oder um einen Termin für ein Telefonat bitten. Sollte dringender Gesprächsbedarf bestehen, können Sie über das Sekretariat einen zeitnahen Rückruf der betreffenden Lehrkraft vereinbaren.
Welcher Versicherungsschutz besteht für mein Kind?
Schülerinnen und Schüler sind beim Besuch der Schule versichert, also während des Unterrichtes und grundsätzlich auch in den Pausen. Natürlich sind auch die direkten Wege von und zur Schule versichert. Versicherungsschutz besteht auch bei schulischen Veranstaltungen wie
- Schulfesten, Klassenausflügen oder mehrtägigen Klassenreisen,
- Praktika in Betrieben, die im Verantwortungsbereich der Schule stattfinden,
- Betreuungsmaßnahmen, die vor oder nach dem Unterricht stattfinden, sowie
- freiwilligen Arbeitsgemeinschaften oder Projektarbeiten.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule liegen. Das heißt, sie müssen von der Schule oder zumindest mit der Schule veranstaltet werden.
Wege von Schülerinnen und Schüler in der Mittagspause zur Nahrungsaufnahme außerhalb der Schule – nicht das Essen oder der Einkauf selbst – sind unfallversichert. Versicherungsschutz besteht auf zeitlich und entfernungsmäßig angemessenen Wegen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Schule das Verlassen des Schulgeländes ausdrücklich gestattet, stillschweigend duldet oder strikt verboten hat. Das Essen oder der Einkauf muss durch alsbaldigen Verzehr der Nahrungsmittel dazu bestimmt sein, die Lern- und Konzentrationsfähigkeit der Schülerin oder des Schülers zu erhalten. Es spielt übrigens keine Rolle, ob ein Mittagessen in der Schule angeboten wird oder nicht. Jeder Schülerin und jedem Schüler steht es frei, das Essen an einem persönlich „angenehmen“ Ort einzunehmen.
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Pausenverpflegung und Schulgastronomie
Die Mensa im Erdgeschoß des Neubaues betreibt der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) e. V., der in unmittelbarer Nachbarschaft der Schule im Afraheim, einem Seniorenheim, beheimatet ist und aus der dortigen „Sonnenküche” frisch zubereitete Speisen mit kürzester Standzeit produziert.
Vormittags dient die Mensa als Cafeteria (montags bis donnerstags ab 9.00 Uhr): Geboten sind Snacks von süß bis deftig, Backwaren, warme und kalte Getränke sowie Obst. In der Großen Pause von 9.30 bis 9.50 Uhr läuft hier am Mensatresen auch der Pausenverkauf von Backwaren.
Die Mittagsgastronomie in der Mensa wird montags bis donnerstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten. Das Mittagessens-Angebot richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen. Die Kinder der Ganztagesschule verpflichten sich, an ihren jeweiligen OGS-Tagen in der Mensa mittags zu speisen, da die gemeinsame Mahlzeit bereits zu den Betreuungselementen zählt.
Das Essensangebot läuft auf Barzahlung und – als entspanntere Alternative – über ein digitales Bezahlsystem, das der Caterer SkF in Eigenregie anbietet: Über die digitale „Anmeldung zum bargeldlosen Mensa-Bezahlsystem” steht eine Online-Meldemaske zur Verfügung, über die der zur Zahlung erforderliche Barcode (entweder als Handy-Barcode oder als Barcode-Karte) abgerufen werden kann und das SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden kann. Alle wesentlichen Informationen sind zudem in einem Informationsblatt zusammengestellt.
Was tun, wenn mein Kind gemobbt wird?
Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen. To mob bedeutet anpöbeln und bezeichnet böswilliges Verhalten, das das Ziel hat, andere Menschen bewusst fertig zu machen. In der Schule muss sich dieses Verhalten nicht nur allein auf Mitschüler konzentrieren. Auch Eltern, Lehrer oder die Sekretärin können zum Zielobjekt werden. Mobbing ist meistens ein Gruppenphänomen: eine Gruppe von Schülern ärgert und schikaniert eine Mitschülerin oder einen Mitschüler fortgesetzt. Als passive Form bedeutet Mobbing meist eine Kontaktverweigerung, d.h. eine Person wird mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise in ihrer Würde verletzt. Dabei ist es schwierig, zwischen harmlosen Streitereien und Mobbing zu unterscheiden.
Die Arten der Ausgrenzung können sehr unterschiedlich sein, ebenso wie der Grad an Intensität und Gemeinheit stark variieren kann. Hinzu kommt das persönliche Empfinden. Kurzzeitigen Konflikten, Streitereien, Auseinandersetzungen oder Ausgrenzung sind meist kein Mobbing. Können solche Konflikte nicht gelöst werden, können Sie Ihr Kind ermutigen, unsere Streitschlichter zu kontaktieren. Die Streitschlichter bei St. Stephan sind ein Team von Schülerinnen und Schülern, die sich ab der Mittelstufe für ein gutes Zusammenleben an der Schule einsetzen und mit Schlichtungsgesprächen vermitteln. Haben Sie jedoch den Eindruck, dass Ihr Kind massiv angegangen wird oder werden Mitschüler gewalttätig, informieren Sie umgehend die Klass- und die Schulleitung. Da die Schikanen oft sehr subtil und meist außerhalb des Unterrichts – während der Pausen, in der Sportumkleide oder auf dem Schulweg – geschehen, ist es für Lehrkräfte schwierig, Mobbingfälle zu identifizieren.
Wird Ihr Kind Opfer von Cyber-Mobbing – damit ist Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung über soziale Medien im Internet gemeint – muss schnell gehandelt werden. Meist findet diese Form von Mobbing in Chats über z.B. WhatsApp statt. Erstellen Sie unbedingt Screenshots von dem Chatverlauf. Nehmen Sie das Mobiltelefon Ihres Kindes in Ihre Obhut, damit Ihr Kind nicht mehr mit den Diffamierungen konfrontiert wird. Überprüfen Sie, ob die Inhalte strafrechtlich relevant sind, d.h. ob Gewalt angedroht wird oder sexuelle Belästigung vorliegt. In diesem Fall informieren Sie umgehend die Polizei. Nehmen Sie Kontakt mit den Eltern der Kinder auf, die Ihr Kind mobben, und informieren Sie diese über die Vorgänge. Informieren Sie ebenfalls die Klass- und die Schulleitung, damit die Schule im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. An unserer Schule gibt es ein genau festgelegtes Verfahren für das Vorgehen in solchen Krisensituationen.
Für welche Fahrten und Aktionen kann ich einen finanziellen Zuschuss beantragen?
Für Klassen- und Studienfahrten, Probewochen der Ensemble und die Teilnahme an einem Schüleraustausch können Eltern einen finanziellen Zuschuss beantragen. Der Verein der Freunde und Förderer des Gymnasiums bei St. Stephan stellt hierfür jedes Jahr ein entsprechendes Sozialbudget zur Verfügung, um auch Schülerinnen und Schülern aus finanzschwächerem Elternhaus die Teilnahme an diesen Fahrten zu ermöglichen. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich behandelt.
Prüfen Sie bitte auch, welche Unterstützungen Ihnen von Seiten des für Sie zuständigen Sozialamtes zustehen. Im Rahmen des sogenannten „Bildungspaketes“ stehen Leistungen „für Bildung und Teilhabe“ zur Verfügung, die mit einfachen Formularen abgerufen werden können. Die Schule bestätigt die Richtigkeit der Angaben. Bezuschussungsfähig sind alle eintägigen und mehrtägigen Klassenfahrten, die dem Unterricht dienen. Damit fallen lediglich Schüleraustauschmaßnahmen außerhalb des Klassenrahmens nicht unter die Regelungen des „Bildungspaketes“.
Wer ist für unsere Schule zuständig?
In Bayern sind die öffentlichen Schulen staatliche Einrichtungen. Die Lehrerschaft wird vom Freistaat Bayern geprüft („Staatsexamen“), eingestellt und besoldet. Die Lehrpläne erlässt das Kultusministerium im Auftrag der Staatsregierung. Für alle Schularten gilt das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), für die Gymnasien dazu die detailliert regelnde Gymnasiale Schulordnung (GSO). Lehrbücher werden nur nach Überprüfung durch das Kultusministeriums überhaupt für den Unterricht zugelassen. Damit ist der rechtliche Rahmen eines bayerischen Gymnasiums sehr klar beschrieben.
Die Zuständigkeit für das einzelne Gymnasium liegt in den Händen des örtlichen Schulleiters, der als Dienstvorgesetzter seines Kollegiums agiert. In turnusmäßigen Zeiträumen unterzieht er jede Lehrkraft alle vier Jahre einer dienstlichen Beurteilung über diesen Zeitraum. Fragen, die den Rahmen der Einzelschule übersteigen, liegen in der Verantwortung des Ministerialbeauftragten, der jeweils für einen Regierungsbezirk zuständig ist. Die Schulgebäude hingegen sind Liegenschaften der Kommunen bzw. Landkreise. So ist für den Sachaufwand (d.h. Bau, Bauunterhalt, Einrichtung und Ausstattung, laufende Kosten für Strom, Wasser, Reinigung etc.) des Gymnasiums bei St. Stephan die Stadt Augsburg zuständig, die mit dem Schulverwaltungsamt (SVA) dafür eine eigene Behörde eingerichtet hat.
Der pädagogische Alltag und das qualifizierende Prüfungsgeschehen liegen in den Händen des Lehrerkollegiums. Diese Menschen geben dem durchaus komplexen System „Schule“, das vom Bundesland bis zur Kommune in vielen Händen liegt, durch ihr Wirken ein menschliches Gesicht.