Instrumentalunterricht

  • Als Solistin bei Cäcilia — hier können die Schülerinnen und Schüler das erworbene Können auf die Bühne bringen.
  • Laut und rhythmisch geht es beim Unterricht im Fach Schlagwerk zu.
  • Konzentriertes und diszipliniertes Arbeiten am eigenen Können ist die Voraussetzung für das gelungene Zusammenspiel mit anderen.
  • Musizieren macht Vergnügen und schafft Gemeinschaft: Es besteht die Möglichkeit, eine große Bandbreite an Instrumenten zu erlernen.
  • Stimmbildung und Gesang gehören neben klassischem Instrumentalunterricht zum Programm.

Für den Instrumentalunterricht gibt es am Gymnasium bei St. Stephan vielfältige Angebote. Ein sehr gut qualifiziertes Team an Instrumentallehrkräften steht dafür an der Schule zur Verfügung.

Verpflichtender Instrumentalunterricht im Musischen Zweig

Schülerinnen und Schüler des Musischen Zweiges haben verpflichtend eine Wochenstunde Instrumentalunterricht” zu belegen, wobei diese nach Absprache außerhalb des Klassenstundenplanes gelegt wird.
Der Instrumentalunterricht wird in Kleingruppen (23 Schüler) erteilt, in Einzelfällen auch als Einzelunterricht. Die Schule achtet in ihren Planungen darauf, dass die Zusammensetzung der gebildeten Kleingruppen möglichst homogen bzw. nach musikpädagogischen Kriterien erfolgt.
Die Instrumentalstunde ist als Pflichtstunde im Musischen Zweig kostenfrei, da sie staatlich finanziert ist. Sie dauert wie jede andere Pflichtunterrichtsstunde 45 Minuten. Die Leistungen im Instrumentalspiel sind Bestandteil einer halbjährlichen praktischen Schulaufgabe und damit von hoher Bedeutung.

Privatrechtlicher Instrumentalunterricht im Rahmen des Musischen Zweiges

Ein von den Eltern selbst finanzierter (und damit privatrechtlicher) Instrumentalunterricht kann bei Instrumentallehrkräften außerhalb der Schule auf Antrag genehmigt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen in Unterrichtsqualität und Vergleichbarkeit zum staatlichen Unterricht gegeben sind. Das Antragsformular erhalten Sie beim Fachbetreuer Musik, StD Kellermann. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Schulleitung. Bitte treffen Sie privatrechtliche Vereinbarungen erst nach positivem Bescheid durch die Schulleitung.
Auch bei einem Instrumentenwechsel, der sich möglicherweise im Verlauf der Schullaufbahn ergibt, entscheidet die Schulleitung auf Antrag (ebenfalls erhältlich beim Fachbetreuer Musik, StD Kellermann).

Frei gewählter Instrumentalunterricht im Humanistischen Zweig

Für Schülerinnen und Schüler des Humanistischen Zweiges steht das Team der Instrumentallehrkräfte mit seinem vielfältigen Instrumentenangebot in gleicher Weise zur Verfügung. Entsprechender Unterricht kann privatrechtlich vereinbart werden und in den Räumen des Gymnasiums im Rahmen der Individuellen Förderung erfolgen. Von diesen Schülerinnen und Schülern können sämtliche kleineren und größeren Ensembles als Wahlunterricht besucht werden.

Ein Stipendium zur Förderung des frei gewählten Instrumentalunterrichts

Seit dem Schuljahr 2014/15 stellt die Schule beim selbst finanzierten, frei gewählten Instrumentalunterricht ein Förderstipendium („Gregor-Lang-Stipendium“) bereit. Dieses richtet sich somit

  • an Instrumentalschüler/-innen der humanistischen Ausbildungsrichtung,
  • an Schüler/-innen mit Zweitinstrument und
  • an Oberstufenschüler/-innen ohne Musik-Additum.

Details über das schuleigene Gregor-Lang-Stipendium für Instrumentalunterricht finden Sie über die Verlinkung.

Weitere Details: Das Instrument

Jeder musische Schüler wählt ein Hauptinstrument (ein Zweitinstrument ist nicht verpflichtend, aber möglich) und wird pro Schulhalbjahr mit zwei Vorspielstücken auf dem Hauptinstrument von den Musiklehrkräften des Gymnasiums benotet.
Folgende Hauptinstrumente sind ab der Jahrgangsstufe 5 möglich:

  • Streichinstrumente
    Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
  • Blasinstrumente
    Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune
  • Tasteninstrumente
    Klavier, Kirchenorgel
  • Zupfinstrumente
    Klassische Gitarre, Konzertharfe (nach Genehmigung)

Darüber hinaus kann auch Schlagzeug (in Verbindung mit Pauken und Stabspielen), Tenorhorn, Bariton, Euphonium und Tuba als Hauptinstrument genehmigt werden.
Die Instrumente Cembalo, Sopran- und Altblockflöte, Laute, Mandoline, Akkordeon, Hackbrett, Zither sind erst ab der Jahrgangsstufe 8 als Hauptinstrument genehmigt und können nur in besonderen Ausnahmefällen bereits ab der Jahrgangsstufe 5 belegt werden.
Gesang, Keyboard, E‑Gitarre und E‑Bass sind als Hauptinstrument leider nicht möglich. In Gesang gibt es jedoch die Möglichkeit der Benotung im Rahmen des jeweiligen Klassenunterrichts.

Weitere Details: Das Vorspiel

Zu den schriftlichen und mündlichen Noten im Rahmen des Klassenunterrichts des Musischen Gymnasiums kommen die so genannten Praxisnoten. Hierzu muss der Schüler einmal pro Schulhalbjahr auf dem Hauptinstrument dem Schwierigkeitsgrad der Jahrgangsstufe entsprechend zwei unterschiedliche Werke vortragen.
Diese Vorspiele werden benotet und fließen im Verhältnis 1:1 in die Musiknote des Klassenunterrichts ein. Im Laufe eines Schuljahres sollten möglichst viele Epochen (z.B. Barock, Klassik, Romantik, Moderne) abgedeckt werden (gilt nicht für Anfänger), um eine vielseitige Ausbildung zu gewährleisten.