Gregor-Lang-Stipendium
„Musizieren oder singen können, das sind unverlierbare Schätze.”
Horst Köhler (* 1943), ehemaliger deutscher Bundespräsident
Das Gymnasium bei St. Stephan steht in einer langen Tradition, durch Instrumentalunterricht das aktive Musizieren von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Das Erlernen eines Instrumentes ist für die Schülerinnen und Schüler im musischen Zweig ein Pflichtelement im Rahmen des staatlich finanzierten Musikunterrichtes. Daher hat es sich die Schule zum Ziel gemacht, sich gerade auch außerhalb dieser – kostenfreien – Instrumental-„Pflicht“ für das vielfältige Musizieren zu engagieren und den zusätzlich und freiwillig gewählten Unterricht im Instrumentalspiel im Rahmen der schulischen Möglichkeiten zu unterstützen.
Ein Stipendium zur Förderung des Wahlunterrichtes Instrumentalspiel
Seit dem Schuljahr 2014/15 stellt die Schule beim selbst zu finanzierenden, frei gewählten Instrumentalunterricht ein Förderstipendium bereit. Das betrifft somit:
– Instrumentalschüler der humanistischen Ausbildungsrichtung
– Schüler mit Zweitinstrument und
– Oberstufenschüler ohne Musik-Additum.
Für Kinder mit besagtem freiwilligem Instrumental-Wahlfach werden 200 Euro pro Schuljahr (ein gutes Fünftel der normalen Jahreskosten für eine wöchentliche Instrumentalstunde) als Teilstipendium vergeben. Bitte beachten Sie dabei: Selbstgewählter externer bzw. freiwillig aufgestockter Pflicht-Instrumentalunterricht musischer Schülerinnen und Schüler im Erstinstrument kann für eine diesbezügliche Stipendienförderung nicht geltend gemacht werden.
Finanzierung durch die Hümmer-Peisl-Stiftung
Das Gregor-Lang-Stipendium wird finanziell komplett aus der Hümmer-Peisl-Stiftung im „Haus der Stifter” der Stadtsparkasse Augsburg kontinuierlich getragen. Durch diese dankenswerte Unterstützung ist die Talentförderung im Instrumentalbereich überhaupt erst möglich.
Kriterien für die Unterstützungswürdigkeit der Stipendiaten
Kriterium für das Stipendium ist die Unterstützungswürdigkeit der jeweiligen Familie: Ab drei Kindern bzw. bei begrenztem Einkommen wollen wir Sie ermuntern, bei der Schulleitung einen formlosen Antrag auf das jährlich neu zu vergebende Gregor-Lang-Stipendium einzureichen.
Ein „begrenztes Einkommen“ definiert sich nach Kriterien, die auch bei anderen Stipendien und bei der BAFöG-Berechtigung angesetzt werden (monatliches Nettoeinkommen verheirateter, nicht dauerhaft getrennt lebender Eltern liegt unter 3.430 €, monatliches Nettoeinkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen liegt unter 2.290 €, für jedes unterhaltsberechtigte Kind werden weitere 520 € angerechnet). Damit verwenden wir dieselben Förderkriterien wie etwa beim Oskar-Karl-Forster-Stipendium (Informationsblatt dieses Stipendiums aus dem Verantwortungsbereich des Ministerialbeauftragten für Schwaben).
Unser schuleigenes Gregor-Lang-Stipendium für Instrumentalunterricht (benannt nach dem Augsburger Dr. P. Gregor Lang OSB, Schulleiter von 1924 bis 1939 und von 1945 bis 1962) wird zunächst immer für ein Jahr vergeben, bevorzugt sollen Kinder gefördert werden, die insbesondere das breite Instrumentalangebot innerhalb unserer Schule für sich nutzen. Nach einem ersten Förderjahr ist ein Nachfolgeantrag möglich.
Das Beantragungsverfahren
Fühlen Sie sich als Eltern bitte ausdrücklich ermutigt, wenn Sie die Förderkriterien erfüllen, unser Gregor-Lang-Stipendium für Instrumentalunterricht zu beantragen. Ein formloses Schreiben an die Schulleitung zu Beginn eines neuen Schuljahres genügt. Entschieden über die Vergabe wird in der Regel im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres.
Eine detailreichere Darstellung des Instrumentalunterrichts an unserem Gymnasium können Sie hier finden.