Wie du mit dem Handy die Polizei rufen kannst
Nimm an, du tust etwas Verbotenes mit deinem Handy. Darf ein Polizist dir das Handy dann einfach wegnehmen und es später selber benutzen?
Die Antwort auf diese Frage findet sich leider erst am Ende dieses Berichts, in dem wir einiges weitergeben wollen, was uns in der Präsentation von Wolfgang Scharbow zum Thema „Tatmittel Smartphone“ fasziniert hat. Scharbow ist Polizist bei der Polizeiinspektion Augsburg Mitte und hat uns in der 6A mehrmals besucht, um mit uns zu Themen rund um ein gutes Miteinander zu arbeiten.
In wie große Schwierigkeiten man sich durch den unvorsichtigen Umgang mit dem Handy bringen kann, hat die meisten von uns unangenehm überrascht. Man muss wirklich genau überlegen, was man mit dem Handy schnell einmal online stellt, zum Beispiel, wenn man wütend ist. Es ist sicher nicht empfehlenswert, seiner Wut auf jemanden in sozialen Netzwerken Luft zu machen oder Gerüchte über jemanden zu verbreiten. Wenn man jemanden in einem Chat schwer beleidigt, lächerlich macht, verleumdet oder bedroht und dessen Eltern einen dafür anzeigen, kann die Polizei überraschend zur Hausdurchsuchung vorbeikommen, um das Handy zu beschlagnahmen. Man kann sich das ungefähr so vorstellen: Morgens um 6.30 Uhr klingelt es an deiner Haustüre. Dein Vater macht im Schlafanzug auf und vor der Tür stehen zwei Polizisten in Uniform; im Hintergrund glotzt ein neugieriger Nachbar. Die Polizisten haben einen Ausdruck des Chats dabei, und sie lassen dich deinen Eltern erst einmal vorlesen, was du da alles geschrieben hast. Dann schauen die Polizisten in deinem Zimmer in jede Schublade und in jeden Winkel und beschlagnahmen dein neues Handy und deinen tollen Laptop. Beides könnten „Tatmittel“ sein, auf denen sich der Chat befindet. Beide Geräte sind dann weg, bis die Polizei sie überprüft hat – das kann auch einmal ein Jahr lang dauern. Das Gerät, auf dem der Chat zu finden war, bekommst du nie wieder.
Man sollte sich auch besser genau überlegen, was man fotografiert und was man mit dem Foto dann macht. Du darfst nicht einfach alles fotografieren: Jemanden auf der Toilette, seine privaten Zimmer oder auch jemanden, der ohnmächtig ist, darf man eben nicht knipsen. In anderen Situationen bitten dich Leute vielleicht sogar darum, sie zu fotografieren. Das könnte zum Beispiel deine Freundin sein, die dich bittet, sie in ihrem neuen knappen Outfit zu fotografieren und das Bild dann in den Klassenchat zu stellen. Fotografieren darfst du sie schon, aber das Bild in den Chat stellen darfst du nicht – außer, ihre Eltern haben es dir erlaubt (und wie wahrscheinlich ist es, dass sie das tun?). Sie selbst kann es dir nur dann erlauben, wenn sie 18 Jahre oder älter ist. Und wenn du trotzdem ein Foto im Netz veröffentlichst oder in den Chat stellst, obwohl es die Person, die auf dem Foto eindeutig nicht nur im Hintergrund herumsteht, es dir nicht ausdrücklich erlaubt hat – und ihre Eltern auch nicht? Wenn du ein superwitziges Foto von der Lehrerin im Deutschunterricht einfach gemacht hast, ohne sie zu fragen, und es in den Klassenchat stellst – vielleicht sogar ein Filmchen von ihr? Oder wenn du einen Schnappschuss von einem verhassten Klassenkameraden einfach nicht für dich behalten kannst, weil der wirklich wieder so blöd darauf aussieht und das sicher alle anderen zum Lachen bringt? Tja, das ist schlicht und einfach verboten. Du kannst dann nur hoffen, dass dich niemand anzeigt.
Für alle, die nicht wollen, dass etwas über sie in Chats auftaucht, das sie nicht veröffentlicht sehen möchten, ist es eine gute Nachricht, dass es diese Regelungen gibt. Sie schützen auch dich. Aber wenn du dich nicht an die Regeln hältst und die Rechte anderer verletzt, hat das eben unangenehme Folgen. Übrigens: Wenn dein Handy ein Tatmittel geworden ist und die Polizei es beschlagnahmt hat, werden irgendwann alle Daten davon gelöscht und es kann dann tatsächlich ein Diensthandy für die Polizei oder eine andere Behörde werden. Die freuen sich dann, wenn du ihnen ein gutes iPhone finanziert hast. So ist es eben.